AGB's

1 Geltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 24 AGBG.

2 Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Geht uns aufgrund eines freibleibenden Angebotes eine Bestellung zu, kommt ein Vertrag zustande, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Bestellung widersprechen.

3 Preise

Der Vorbehalt der Preisänderung gilt auch zugunsten des Bestellers. Die Preisänderungen werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Übersteigt der geänderte Preis den vereinbarten Preis um 15% ist der Besteller berechtigt die Ware nicht anzunehmen.

4 Lieferung

Lieferkosten :

Wir liefern ab Lager Wendelstein inklusive Verpackung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Gesetzlichen MwSt. Wir liefern zuzüglich 6,30 € Frachtkostenanteil, jedoch ab einem netto Warenwert von 100,00€, frachtfrei.

Lieferzeiten und Liefertermine:

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen und Liefertermine und die Verpflichtung zur Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von IPP durch Zulieferanten und KOM_Hersteller. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die IPP die Lieferung wesentlich erschweren und nicht von IPP zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von AU´s, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei IPP, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen IPP, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. IPP ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

5 Versand und Gefahrenübergabe

Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder IPP noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen hat. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu Gunsten von IPP beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber IPP als Versender.

6 Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils zunächst auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anderslautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen zu lassen. Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen.

Zahlungsverzögerung :

Leistet der Kunde auf unsere Mahnung nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung steht die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt Verzugszinsen, die für das Jahr 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.07.1998 (BGBl. I, Seite 1242) betragen, mindestens aber 8 %. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlter Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Waren durch den Kunden mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.

8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung und der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Ratschläge, Hinweise und Informationen: Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn sie im Rahmen der Einweisung erfolgt. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Rücksendungen: Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Warenwertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei ("Frei Haus") originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Im übrigen gelten die Reklamationsbedingungen die mit unserer Geschäftsleitung vereinbart werden.

9 Werbung

Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma IPP per Telefax ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Der Käufer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

10 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Nürnberg.

 

 

 

 

 

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